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Séjour linguistique

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Lutzenberg AR, vu de Wolfhalden AR, Schweiz, Juni 2022. Foto: Myriam Sester

 

Ein Sprachaufenthalt ist vom Studienreglement her für diejenigen Studierenden vorgesehen, die Deutsch als pilier principal (90 crédits) studieren [1].   Germanophone Studierende sind von dieser Vorgabe ausgenommen, obschon auch ihnen ein Austauschsemester an einer anderen Universität empfohlen wird. Nicht-germanophone Studierende können den Sprachaufenthalt (von mindestens 3 Monaten) wie folgt absolvieren:

  1. Sie studieren ein Semester an einer deutschsprachigen Universität. Selbstverständlich werden ihnen die ECTS-Punkte, die sie dort erwerben und die einem Modul oder einem Bloc in unserem Studiengang zugeordnet werden können, angerechnet. – Allgemeine Informationen zu nationalen und internationalen Austauschprogrammen erhalten Sie beim „bureau de mobilité“ unserer Universität. Mit fachspezifischen Fragen zu den Mobilitätsprogrammen können Sie sich an Herrn Prof. Dr. Peter Schnyder wenden.
     
  2. Sie unterrichten im Rahmen eines Sprachassistenzprogramms (PAL, programme d’assistant de langue) während einem Schuljahr an einem deutschen oder österreichischen Gymnasium als Fremdsprachenassistent/in für Französisch (als Zweitsprache). Dafür erhalten Sie 6 (im Modul „compétences transversales 3“ anrechenbare) ECTS-Punkte. Voraussetzung für diese Option ist, dass Sie französischer Muttersprache sind und mindestens vier Semester erfolgreich studiert haben. Allgemeine Auskünfte dazu erhalten Sie beim „bureau de mobilité“ unserer Universität. An unserem Institut berät Sie Frau Dr. Gabrielle Schmid.
     
  3. Es besteht auch die Möglichkeit, Sprachkurse (im Umfang von maximal 3 ECTS) an einer deutschen Hochschule (vgl. dazu https://www.daad.de/deutschland/studienangebote/sommerkurse/de/) oder Bildungsinstitution (z. B. am Goethe-Institut) zu besuchen. Auch dazu gibt Ihnen Frau Dr. Gabrielle Schmid gerne Auskunft. Diese Punkte werden ebenfalls im Modul „compétences transversales 3“ angerechnet.

Nach Ihrer Rückkehr nach Neuchâtel müssen Sie das ausgefüllte Formular für die Anerkennung des Sprachaufenthalts bei Frau Dr. Gabrielle Schmid abgeben.

Wer sich vom Sprachaufenthalt dispensieren lassen möchte, muss mindestens ein Jahr vor seinem Studienabschluss bei der Institutsleitung (Prof. Dr. Peter Schnyder) ein begründetes Gesuch einreichen.

 


[1] Règlement d’études et d’examens de la Faculté des lettres et sciences humaines du 30 mars 2021, Art. 11 : « Tout pilier principal ou renforcé (90 crédits ou 120 crédits) portant sur une langue étrangère moderne comporte en principe un séjour linguistique dans un pays dont la langue est étudiée. Les modalités d’obtention des crédits prévus à ce titre sont précisées dans les plans d’études. »