Rote Listen
Was ist eine Rote Liste?
Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Artenschutzes. Die karch hat im Auftrag des BAFU jeweils eine neue Rote Liste für Amphibien und Reptilien erarbeitet, welche im Oktober 2005 als offizielle Rote Liste nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 publiziert wurde.
IUCN Kriterien
Für die beiden Ausgaben 2005 der Roten Liste der Amphibien und Reptilien kamen die Kriterien und Gefährdungskategorien der Weltnaturschutzorganisation IUCN zur Anwendung. Die IUCN hat objektive, für alle Artengruppen verwendbare Kriterien und Gefährdungskategorien vorgeschlagen.
Nach den Kriterien der IUCN gehören nur Arten auf die Rote Liste, die entweder ein kleines Verbreitungsgebiet haben oder die in den letzten 10 Jahren einen massiven Bestandeseinbruch erlitten haben. Hat eine Art beispielsweise in den 1950er-Jahren einen grossen Bestandesrückgang verzeichnet, spielt das für die Klassierung auf der Roten Liste keine Rolle. Aufgrund der Struktur der Datenbank der karch konnte das Zehn-Jahres-Kriterium zur Beurteilung der Bestandesrückgänge nicht strikte eingehalten werden. Ein Beispiel: Um in die höchste Gefährdungsklasse «CR» zu gelangen, muss der Bestandeseinbruch mindestens -80% betragen. Es spielt nach den Kriterien der IUCN keine Rolle, ob eine Art bereits früher massive Bestandeseinbrüche erlitten hat, wie in der Schweiz etwa der Laubfrosch in den 1960er und 1970er Jahren.
Wenn eine Art also nach den Kriterien der IUCN auf die Rote Liste gesetzt wird, so hat sie den grösstmöglichen Schutz dringend nötig und verdient.
Für die beiden Ausgaben 2005 der Roten Liste der Amphibien und Reptilien kamen die Kriterien und Gefährdungskategorien der Weltnaturschutzorganisation IUCN zur Anwendung. Die IUCN hat objektive, für alle Artengruppen verwendbare Kriterien und Gefährdungskategorien vorgeschlagen.
Nach den Kriterien der IUCN gehören nur Arten auf die Rote Liste, die entweder ein kleines Verbreitungsgebiet haben oder die in den letzten 10 Jahren einen massiven Bestandeseinbruch erlitten haben. Hat eine Art beispielsweise in den 1950er-Jahren einen grossen Bestandesrückgang verzeichnet, spielt das für die Klassierung auf der Roten Liste keine Rolle. Aufgrund der Struktur der Datenbank der karch konnte das Zehn-Jahres-Kriterium zur Beurteilung der Bestandesrückgänge nicht strikte eingehalten werden. Ein Beispiel: Um in die höchste Gefährdungsklasse «CR» zu gelangen, muss der Bestandeseinbruch mindestens -80% betragen. Es spielt nach den Kriterien der IUCN keine Rolle, ob eine Art bereits früher massive Bestandeseinbrüche erlitten hat, wie in der Schweiz etwa der Laubfrosch in den 1960er und 1970er Jahren.
Wenn eine Art also nach den Kriterien der IUCN auf die Rote Liste gesetzt wird, so hat sie den grösstmöglichen Schutz dringend nötig und verdient.