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Amphibien fördern in Abbaugebieten

Abbaugebiete wie Ton- und Kiesgruben sowie Steinbrüche bilden mit ihrer Abbautätigkeit sehr wichtige Sekundärlebensräume für Amphibienarten, die auf dynamische Lebensräume angewiesen sind. Die Grubenbetreiber tragen damit eine besondere Verantwortung für bedrohte Amphibienarten. In diesen Lebensräumen können sich die Laichgewässer in Abhängigkeit der Abbau- und Deponietätigkeit jährlich bis mehrjährlich verschieben, sodass sogenannte „Wanderbiotope“ mit Pioniercharakter entstehen. Mit solchen Gewässern können die stark gefährdeten Arten Gelbbauchunke, die Kreuzkröte und der Laubfrosch gefördert werden.
 
In bereits abgebauten Grubenbereichen, wo kaum noch Terrainveränderungen stattfinden, fühlen sich anderen Amphibienarten wohl: permanent wasserführende, fischfreie Gewässer (z.B. Sedimentationsbecken) bieten der Geburtshelferkröte und den Wasserfröschen geeigneten Lebensraum, und Grundwasser gespeiste Gewässer eignen sich für den Kammmolch, den Teichmolch, den Springfrosch sowie den Laubfrosch. Für die vier letztgenannten Amphibienarten ist die Nähe (< 300m) zu Laubmischwald oder Auenwald wichtig.
 
Praktische Hinweise:
Die Förderung stark gefährdeter Amphibienarten (Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte, Kreuzkröte, Kammmolch, Teichmolch, Laubfrosch und Springfrosch) kann in einer Leistungsvereinbarung zwischen zuständiger Bewilligungsbehörde und Abbauunternehmen oder in einer Auflage während der Betriebsphase (gemäss Vollzugshilfe „Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung) festgehalten werden. Die Auflagen können gleichzeitig in eine Zertifizierung integriert werden (z.B. durch die „Stiftung Natur und Wirtschaft“).
Bei Zonenplanänderungen sowie Abbau-, Deponie- und Rekultivierungsplanungen sollen die Lebensraumansprüche der gefährdeten Amphibienarten berücksichtigt werden. Als sehr hilfreich hat sich die Einrichtung einer naturschutzfachlichen Begleitgruppe für die fachliche Beratung während der Abbau- und Deponiephase erwiesen (z.B. NGO, regionale karch-Vertretung, FSKB, Stiftung Landschaft und Kies).
 
Die Praxismerkblätter enthalten zur Förderung dieser Arten ausführlichere Informationen.

 

Welche Arten können in Abbaugebieten gefördert werden?

Der Laubfrosch kommt in Abbaugebieten mit einem Mosaik von Gewässern unterschiedlicher Sukzessionsstadien (neu entstandene, eher vegetationsarme Gewässer sowie ältere, vegetationsreiche, besonnte Flachgewässer) vor, in deren Umgebung Gebüsche und Hochstauden vorhanden sind.
Wichtig ist die Nähe des Abbaugebietes zu Laubmischwald (Entfernung bis 300 m) oder das Vorhandensein von Gehölzen und Sträuchern auf dem Areal.

 

Die Gelbbauchunke kommt in Abbaugebieten in Wanderbiotopen mit Pioniercharakter vor. Ein genügend grosses Angebot an Tümpelgruppen ist wichtig. Die einzelnen Tümpel sind eher klein, besonnt (wodurch sie sich rasch erwärmen), vegetationsarm und fallen im Herbst bis Winter trocken.

 

 
Die Geburtshelferkröte nutzt in Abbaugebieten permanent wasserführende, fischfreie Gewässer wie z.B. Sedimentationsbecken, in deren unmittelbarer Nähe spärlich bewachsene, steinig bis sandige, besonnte Böschungen liegen, die ihr als Landlebensraum dienen.

 

Die Kreuzkröte kommt heute fast ausschliesslich in Sekundärlebensräumen wie in Abbaugebieten (Kiesgruben, Sand- und Tongruben, Steinbrüche) vor, wo sie Wanderbiotope mit Pioniercharakter nutzt. Die Gewässer sind wenig tief, besonnt (wodurch sie sich rasch erwärmen), weisen grössere Flachwasserzonen auf und fallen im Herbst/Winter trocken. Sie braucht ein Angebot an mehreren geeigneten Laichgewässern, welche z.B. durch regelmässige Eingriffe oder im Rahmen der Abbautätigkeit in frühen Sukzessionsstadien erhalten bleiben.

 

 

Kammmolch und Teichmolch leben in Grubengewässern, welche eine reiche Unterwasservegetation aufweisen, d.h. welche über mehrere Jahre bestehen bleiben. Als günstig erweisen sich Gewässer in bereits abgebauten Grubenarealen im Grundwasserbereich, sodass die Gewässer aufgrund des schwankenden Grundwasserstandes ab dem Spätherbst austrockenen.
Wichtig sind die unmittelbare Nähe des Abbaugebietes zu Auenwald oder Laubmischwald und das Vorhandensein von Gehölzen und Sträuchern auf dem Areal.

 

 

 

 

 

Der Springfrosch kann auch in Abbaugebieten vorkommen, sofern in deren Nähe Wald liegt. Er nutzt Gewässer, welche über mehrere Jahre am selben Standort bleiben (keine Wanderbiotope), mit Vegetation bewachsen sind und alle paar Jahre trockenfallen.

 

 

 

 

 

Grasfrosch, Erdkröte, Wasserfrösche, Bergmolch und Fadenmolch kommen ebenfalls oft in Abbaugebieten vor und laichen meistens in permanent wasserführenden Gewässern. 

 

 

 

Welche Gewässer können in Abbaugebieten angelegt werden?

Details zur Erstellung von Fortpflanzungsgewässern und zum Unterhalt von Gewässern und Landlebensraum sind den Praxismerkblättern zu entnehmen.

Gewässer auf staunassem Untergrund / Verdichten vernässter Bodenstellen
 
Solche Gewässer entsprechen den typischen Pioniergewässern. Auf staunassem oder lehmigem Untergrund wird der Boden an mehreren Stellen mit Pneufahrzeugen verdichtet, sodass Tümpelbereiche entstehen. Die Tümpel können auch zusätzlich durch Hangwasser, Entwässerungs- oder Quellrinnsale gespeist werden.
Solche Wanderbiotope können nach einigen Jahren an anderen Standorten in der Grube ausgeschieden werden (in Abhängigkeit der Abbautätigkeit). Wichtig: bevor im Winterhalbjahr bestehende Tümpelgruppen zugeschüttet werden, sind vorgängig neue anzulegen (ideal ist eine Überlappungszeit von 2 Saisons)!
 
Gewässer mit eingebrachter natürlicher Abdichtung
 
Solche Gewässer können in Lehm, Kies- oder Tongruben auf einfache Weise erstellt werden, indem Lehm, Ton oder in ausreichender Menge auch Pressschlamm in Mulden eingebracht und in mehreren Lagen verdichtet wird.
Solche Wanderbiotope können nach einigen Jahren an anderen Standorten in der Grube ausgeschieden werden (in Abhängigkeit der Abbautätigkeit). Wichtig: bevor im Winterhalbjahr bestehende Tümpelgruppen zugeschüttet werden, sind vorgängig neue anzulegen (ideal ist eine Überlappungszeit von 2 Saisons)!
 
 

 

Auf Böden mit Grundwasservorkommen können Vertiefungen ausgehoben werden. Die Mulde soll dabei nicht zu tief ausgehoben werden, damit das Gewässer bei tiefem Wasserstand alle paar Jahre austrocknen kann.

 

 

 

Wenn kein Grundwasser oder kein dichter Untergrund vorhanden ist, können in bereits abgebauten Grubenbereichen Gewässer mit künstlicher Abdichtung (z.B. Folie) zu erstellen. Damit diese Gewässer auch die Pionierarten (Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Laubfrosch) fördern, muss ein Grundablass eingebaut werden. Als Variante können auch grosse, tiefe Folienwannen mit z.B. Wandkies gefüllt werden, in deren Oberfläche alle paar Jahre neue Tümpelgruppen modelliert werden.  

 

Entlang von Wegen und unter Böschungen mit Hangdruck Entwässerungsgräben offen führen und nicht in Röhren ableiten. Mittels stellenweisen Vertiefungen in diesen Gräben können mit geringem Aufwand stehende Kleingewässer geschaffen werden.

 

 

Sedimentationsbecken in Abbaugebieten können insbesondere der Geburtshelferkröte als Fortpflanzungsgewässer dienen, sofern sie fischfrei sind und ganzjährig Wasser führen.

Landlebensraum

Insbesondere in strukturarmer Umgebung von Abbaugebieten ist das Anlegen von Versteckmöglichkeiten (z.B. Asthaufen, Schnittguthaufen, Steinhaufen, Totholz, etc.) sinnvoll.
Die Geburtshelferkröte hat etwas spezifischere Ansprüche an ihren Lebensraum. In Abbaugebieten eignen sich sonnige, lückig bewachsene Böschungen in unmittelbarer Nähe zum Gewässer.