Infrastrutture
Massnahmen zur Schadenbehebung von beeinträchtigter Infrastruktur durch Grabaktivitäten des Bibers
Massnahme | Beschrieb | Wirkungsdauer | Vorteil | Nachteil | Kosten (grobe Schätzung) |
Eingebrochenen Weg reparieren |
Eingebrochener Biberbau wird aufgefüllt. Dadurch wird der Biberbau zerstört. |
kurz- bis langfristig | Schaden wird behoben. | Der Biber gräbt meist an derselben Stelle wieder. Ev. wird Konflikt verlagert. Achtung: ist Hauptbau dadurch betroffen Gefahr für Biber. Nur unter Begleitung von Fachpersonen. |
Gering bis hoch, je nach Schaden (CHF 500 bis mehrere Tausend Franken). |
Möglichst grosser Abstand von Infrastruktur (haupts. Strassen) vom Gewässer |
Wege an Gewässern in einem Abstand von mind. 20 m oder ganz aufheben. |
dauerhaft | Schäden werden langfristig reduziert. |
Erhöhter Landbedarf und daher Konflikt mit der Landwirtschaft. |
Sehr hoch (> CHF 250/m). Die Kantone müssen in Zukunft den Gewässerraum sichern (GSchG, Art. 36). |
Installation eines Kunstbaus |
An der eingestürzten Stelle wird ein grosses Betonrohr als Wohnkammer für die Biber installiert |
dauerhaft | Der Schaden ist behoben. Die Biber nehmen diese Bauten sehr gut an. |
Sehr lokale Wirkung. Allgemeine Grabaktivitäten des Bibers werden damit nicht beeinflusst. |
Im Einzelfall gering (CHF 2000-5000). |
Ufer vergittern | Böschung wird durch bauliche Massnahmen gefestigt (Drahtgitter oder Blockwurf). |
dauerhaft | Biber können keine Bauten mehr anlegen. Konflikte werden langfristig reduziert oder behoben. |
Die Konflikte werden auf andere Gewässerabschnitte verlagert. Sehr teuer. Kostet viel Geld und keine neuen Lebensräume werden geschaffen. |
Sehr hoch (> hundert Franken pro Laufmeter). |
Uferböschung abflachen | Die Ufer werden abgeflacht, Neigung von mind. 1:3 |
dauerhaft | Dies reduziert die Grabaktivitäten des Bibers markant. Konflikte werden langfristig reduziert. Allgemeine Aufwertung des Lebensraums. |
Erhöhter Landbedarf, daher Konflikte mit Landwirtschat. |
Bedingt durch erhöhten Landbedarf sehr hoch. Finanzierung über Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen (Änderungen GSchG aus Gegenvorschlag Schutz und Nutzung der Gewässer). |
Breite, extensive Uferstreifen (Änderung GschG nach Schlüsselkurve) |
Einrichten von extensiv bewirtschafteten Uferstreifen mit einer standortgerechten, artenreichen Kraut- und Gehölzvegetation. |
dauerhaft | Konflikt wird langfristig reduziert. Allgemeine Aufwertung des Lebensraums. |
Erhöhter Landbedarf und daher mögliche Konflikte mit der Landwirtschaft. |
Finanzierung im Rahmen der DZV für ökologischen Ausgleich oder über ÖQVProjekte. |
Durchgänge vergittern | Durchgang oder Auslauf vergittern | dauerhaft | Mögliche Schäden werden präventiv verhindert | keine | CHF 500 bis 1000 pro Rohr, je nach Durchmesser |
Biber entfernen | Biber wird gefangen und getötet |
kurz- bis mittelfristig | Konflikt ist behoben. | Das frei gewordene Revier wird schnell von wieder besetzt. Konflikt bleibt bestehen. |
Im Einzelfall gering (< CHF 2000). Als wiederholte Massnahme hoch. |