Breite, extensiv bewirtschaftete Uferstreifen mit standortgerechter Ufervegetation
Breite Uferstreifen gegen Vernässung
Viele Gewässer sind heute in einem Zustand wie das obere Bild zeigt. Nebst Problemen mit Infrastruktur durch die Grabaktivitäten des Bibers kann es auch zu Vernässungen von Kulturland kommen, wenn die Biber Dämme bauen. Je breiter ein Uferstreifen ist, desto weniger Einfluss hat eine allfällige Verstopfung der Drainagen auf weiter entfernte Kulturen. Es braucht also auch hier - je nach Situation - breitere Uferstreifen, um das Problem zu beheben oder zumindest zu entschärfen.
Neue Regelung seit 2011
Mit der Revision des Gewässerschutzgesetztes und der Gewässerschutzverordnung 2011 werden an sämtlichen Gewässern breitere Uferstreifen nach Schlüsselkurve (Leitbild Fliessgewässer) gefordert. Die dafür benötigte zusätzliche Fläche - meist Landwirtschaftsland - darf weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, sofern sie gemäss den Anforderungen der Direktzahlungsverordnung ( DZV SR 910.13 ) als Streufläche, Hecke, Feld- und Ufergehölz, extensiv genutzte Wiese, extensiv genutzte Weide oder Waldweite bewirtschaftet wird. Diese Anforderungen gelten neu auch für die Bewirtschaftung von Flächen ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen.
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