Interessenabwägung Damm-Management
Eingriffe an Biberdämmen und ‑bauen (Manipulation oder Entfernung) sind zulässig, wenn diese der Vermeidung erheblicher Schäden (Wald, landwirtschaftliche Kulturen, Infrastrukturanlagen, Siedlungsraum) oder einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dienen ( Art. 12 Abs. 2 JSG ). Massnahmen, die eine wesentliche Beeinträchtigung des Biberlebensraums darstellen, dürfen nur aufgrund einer kantonalen Verfügung ergriffen werden ( Art. 18 Abs. 1ter NHG , Art. 14 Abs. 6 NHV ). Der Kanton verfügt aufgrund einer Interessenabwägung und er legt die Vollzugsberechtigung fest.
Interessenabwägung Damm-Management
Es ist nicht einfach in einem Konfliktfall eine vollumfängliche Interessenabwägung durchzuführen. Hallo Biber! hat im Rahmen des Smaragdgebiet Oberaargau eine Entscheidungshilfe für eine Interessenabwägung im Damm-Management erarbeitet. Das Dokument soll die kantonalen Vollzugsbehörden (Jagdverwalter und Wildhüter) und andere betroffene Stellen bei einer ausgewogenen und transparenten Lösungsfindung bei Konflikten in Zusammenhang mit Biber-Dämmen unterstützen.
Die Entscheidungshilfe kann unter untenstehendem Link heruntergeladen und den speziellen kantonalen Bedürfnissen angepasst werden. Die für den Oberaargau spezifischen Informationen sind [in eckigen Klammern] gesetzt und können durch eigene kantonale Informationen und Gegebenheiten ersetzt werden.
Hier können Sie die Entscheidungshilfe für das Biberdamm-Management herunterladen. Das Dokument ist als Formular aufgebaut und kann so auch am PC ausgefüllt und abgelegt werden.
Um die Entscheidungshilfe den kantonalen Gegebenheiten anzupassen können Sie das Word-Dokument hier herunterladen.
Die Entscheidungshilfe wurde unter Mitwirkung einer fachlichen Begleitgruppe erarbeitet: Jürg Knutti (Wildhüter BE), Karin Thüler (Jagdinspektorat BE), Christoph Matti (Wasserbau BE), Petra Graf (Abteilung Naturförderung BE), Tihomir Prevendar (Fischereiaufseher BE), Hans Jörg Rüegsegger (Präsident Berner Bauern Verband), Franz Weibel (Berner Waldbesitzer), Christof Angst (Biberfachstelle / CSCF), Caroline Nienhuis (Bundesamt für Umwelt BAFU).