Kann ich zuhause Kaulquappen aufziehen ?
Jedes Frühjahr erhält die karch viele Anfragen zur Aufzucht von Kaulquappen in Aquarium. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle Amphibien aufgrund Artikel 20 der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) unter Schutz stehen. Das Sammeln von Laich, bzw. der Fang von Larven oder Adulttieren und deren Haltung ist nur mit einer Sonderbewilligung erlaubt. Lehrer erhalten in der Regel problemlos eine Aufzuchtbewilligung fürs Klassenzimmer, in manchen Kantonen ist die Haltung an Schulen für Lehr- und Forschungszwecke sogar ausdrücklich bewilligungsfrei erlaubt. Auskunft und Bewilligungen erteilen die kantonalen Naturschutzfachstellen.
Unnötige Regelung?
Diese strenge Regelung zum Schutz der Amphibien mag unnötig erscheinen, wo doch häufige Arten wie der Grasfrosch tausende von Eiern und Kaulquappen produzieren, die zudem zu einem Grossteil von Bergmolchen und anderen Fressfeinden dezimiert werden. Es gibt aber gute Gründe für den strengen Schutz auch dieser häufigen Arten:
- Die Eier und Larven der häufigen Arten sind für Laien nicht ohne Weiteres von Eiern und Larven seltener Arten zu unterscheiden. Es besteht also die Gefahr, dass unwissentlich seltene Arten eingesammelt würden.
- Die Aufzuchtbedingungen im Aquarium unterscheiden sich von den natürlichen Bedingungen. Das Nährstoffangebot ist limitiert, und in hoher Dichte wachsen die Kaulquappen trotz Zufütterung schlecht. Die Gefahr besteht, dass Kümmerlinge aufgezogen werden, die keine Überlebenschancen in Freiheit haben.
- Durch die Aufzucht abseits vom natürlichen Laichgewässer besteht die Gefahr der Verschleppung von Krankheiten, die auch seltene Arten betreffen.
Es gibt also gute Gründe für den Schutz aller Amphibienarten. Für Lehrpersonen und Privatpersonen mit einer Haltbewilligung stellen wir hier aber eine kurze Anleitung zum Download zur Verfügung.