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Standortwahl

Der Standort des Gewässers entscheidet weitgehend darüber, von welchen Arten er besiedelt werden kann. Ein Tümpel auf 1000 m Höhe wird beispielsweise kaum von Gelbbauchunken besiedelt, da die Art in dieser Höhe gar nicht vorkommt. Möglicherweise können mit einem Gewässer auf 1000 m aber Geburtshelferkröten gefördert werden. Je nach Standort müssen daher unterschiedliche Gewässertypen gebaut werden.

Bei der Wahl des Standortes müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden:

1)      Zielart und natürliche Besiedlung

Der neue Lebensraum soll von Amphibien selbständig besiedelt werden können. Es ist daher wichtig abzuklären, welche möglichen Zielarten in der Region vorkommen und das Gewässer besiedeln können. Die Verbreitungskarten der Zielarten liefern Angaben zu sinnvollen Standorten. Je nach Art muss das Gewässer anders gestaltet werden. Auskunft über die Ansprüche der Amphibienarten an den Lebensraum geben die Praxismerkblätter Amphibien der karch.

2)      Stärkung bestehender Populationen und Trittsteingewässer

Wann immer möglich, sollen bestehende Populationen gestärkt oder verknüpft werden. Es ist daher sinnvoll, wo immer möglich in der Nähe bereits existierender Populationen neue Gewässer anzulegen. Eine wichtige Funktion kommt auch Trittsteingewässern zu, die voneinander isolierte Populationen miteinander verknüpfen und den Austausch von Individuen ermöglichen.

3)      Vermeidung von Gefahren für das Gewässer/seine Bewohner

Der Standort beeinflusst entscheidend, welchen potentiellen Gefahren das Gewässer selbst oder seine Bewohner ausgesetzt sind. Es macht wenig Sinn, ein Gewässer anzulegen, das zwar immer wieder neue Bewohner anlockt, für diese aber eine Sackgasse oder gar tödliche Falle darstellt. Zu vermeiden sind:

  • intensives landwirtschaftliches Nutzland. Dieses hält kaum Landlebensräume bereit und es besteht die Gefahr der Gewässerverschmutzung durch Düngemittel und Pestizide.
  • Siedlungsnähe. Zu grosse Nähe zu Siedlungen oder Naherholungsgebiete fördert die Störung durch Freizeitaktivitäten der Menschen und durch Hunde. Ebenso besteht das Risiko von der Ablagerung von Abfällen, da gerade temporäre Gewässer während ihrer Trockenphase häufig als "nicht wertvoll" wahrgenommen werden. Ausserdem halten Siedlungen viele Amphibienfallen wie Schächte und Quartierstrassen bereit. 
  • Nähe zu Strassen. Trennt eine Strasse das Gewässer vom Landlebensraum, macht es keinen Sinn, ein Gewässer anzulegen, ausser die Strasse wird gleichzeitig untertunnelt. Ausserdem muss darauf geachtet werden, dass der Oberflächenabfluss von Strassen nicht ins Gewässer gelangen kann, da dieser oft stark verschmutzt ist (Reifenabrieb, Öl, im Winter Strassensalz).

4)      Besondere Vorsichtsmassnahmen beim Bau auf Flächen hoher Biodiversität

Wenn angrenzend an bestehende Schutzzonen oder andere Flächen mit gefährdeten Arten gebaut wird, muss unbedingt im Vorfeld abgeklärt werden, ob durch den Weiherbau nicht bereits vorkommende, seltene Arten gefährdet werden.

Vorabklärungen

Wenn ein Standort für ein Gewässer gefunden ist, wartet noch eine Menge Vorarbeit, bevor mit dem Bau des Gewässers begonnen werden kann.

  1) Beschaffen von Informationen zum Standort

Bevor mit der Detailplanung begonnen werden kann, muss abgeklärt werden, ob:

  • auf dem Grundstück Drainagen verlegt wurden.
  • bereits bestehende Vereinbarungen (Grundbucheinträge, Dienstbarkeiten) vorliegen.
  • der Projektperimeter Teil einer Zone oder mit Auflagen belegt ist (Grundwasserschutz, Altlasten, Eindolung, Risikozone, Schutzgebiet). Eine rasche Übersicht gibt ein Blick auf www.geoportal.ch . Die notwendigen Auskünfte sind auch auf der Gemeinde erhältlich.

Sind Altlasten vorhanden oder liegt ein Grundwasserschutzgebiet vor, ist das Amt für Umweltschutz des Kantons für Auskünfte anzufragen.

2) Schutz und Sicherung des Gewässers

Natürlich muss das Einverständnis des Grundbesitzers vorliegen, bevor mit der Planung und dem Bau eines Gewässers begonnen werden kann! Auskunft über den Eigentümer eines Grundstücks gibt die Gemeinde. Sofern Grundbesitzer und Bewirtschafter nicht identisch ist, ist auch der Bewirtschafter frühzeitig über die Pläne zu informieren.

Es ist zudem sinnvoll, bereits vor der weiteren Planung abzuklären, ob der Eigentümer bereit ist, das Gewässer über Jahrzehnte auf dem Land zu dulden und zu pflegen. Ist dies der Fall, kann eine Dienstbarkeit (Vertrag zur Nutzungseinschränkung) erstellt werden, die das Bestehen des Gewässers sichert. Ist der Eigentümer jedoch nicht bereit, eine Nutzungseinschränkung über Jahre in Kauf zu nehmen, sollte man sich nach einem anderen Standort umsehen.

3) Nachbarn

Soll das Gewässer in der Nähe einer Siedlung oder eines Hauses entstehen, ist es in jedem Fall notwendig, die Nachbarn über das Vorhaben frühzeitig zu informieren. Je nach Zielart können die Paarungsrufe sehr laut sein (Kreuzkröte, Laubfrosch). Besteht die Möglichkeit einer Besiedlung durch diese Arten, sollte das Gewässer nur mit dem Einverständnis der Nachbarn gebaut werden.

4)  Aushub

Entsteht beim Bau des Weihers eine grössere Menge an Aushub, die nicht vor Ort im Gelände verteilt werden kann, muss frühzeitig abgeklärt werden, wo der Aushub deponiert werden kann. Die Abfuhr und Deponie von Erdmaterial ist kein unerheblicher Kostenfaktor, weshalb dies ggf. in der Kostenplanung berücksichtigt werden muss.

5) Bewilligungen

Je nach Grösse des Projektes ist eine Baubewilligung notwendig. Die Vorgaben variieren von Kanton zu Kanton. Es ist daher lohnenswert, bei der Gemeinde oder beim Kanton nachzufragen, ob eine Bewilligung benötigt wird.

Wasserquelle

Für den Erfolg eines temporären Gewässers ist die Periode der Wasserführung der Dreh- und Angelpunkt. Dazu sind zwei Faktoren entscheidend: die Wasserquelle und die Dauer der Wasserführung, die zu einem grossen Teil von der Durchlässigkeit des Bodens abhängig ist.

 

Auch temporäre Gewässer benötigen eine sichere Versorgung mit sauberem Wasser, wobei "sicher" hier nicht mit permanent gleichbedeutend ist. Wichtig ist, dass sich das Gewässer im Frühjahr füllt und im Herbst wieder austrocknen kann. Es gibt primär drei Möglichkeiten zur Wasserversorgung, wobei auch Mischformen möglich sind:

a.    Niederschläge: Das Gewässer wird durch Regen oder die Schneeschmelze gespiesen.
 
Vorteile:
  • Regenwasser ist sauber und nährstoffarm.
  • Das Gewässer entsteht an einem Standort mit natürlichem Gewässerpotential.
Nachteile:
  • Ist das umliegende Gebiet intensiv bewirtschaftet, spült der Regen Dünge- und Giftstoffe ins Gewässer.
  • Der Boden muss wasserundurchlässig sein oder es ist eine künstliche Abdichtung erforderlich.
  • Durch die Klimaveränderung werden Niederschläge unvorhersehbarer und das Risiko, dass das Gewässer kein oder zu wenig Wasser führt, ist gegeben. 
b.    Grundwasser: Das Gewässer ist mit dem Grundwasser verbunden und füllt sich, wenn der Grundwasserspiegel ansteigt. Ziel ist es, dass das Gewässer während des tiefsten Grundwasserpegels im Winter trocken fällt.
 
Vorteile:
  • Grundwasser ist sauber und nährstoffarm.
  • Das Gewässer entsteht an einem Standort mit natürlichem Gewässerpotential.
  • Die Gewässerdynamik folgt der natürlichen Grundwasserschwankung
Nachteile:
  • In vielen Kantonen ist es nicht möglich, Gewässer im Grundwasserbereich anzulegen (Grundwasserschutz).
  • Es empfiehlt sich, vor dem Bau einen Testgraben auszuheben, um den Stand des Grundwassers über ein ganzes Jahr zu verfolgen. Extreme Klimabedingungen erschweren aber die Bestimmung dieser idealen Gewässertiefe und das Risiko besteht, dass das Gewässer zu früh oder gar nicht austrocknet.
  • Durch die Entwässerung der Landschaft wird Wasser schnell abgeführt, bevor es ins Grundwasser versickern kann. Die natürliche Schwankung des Grundwassers im Jahresverlauf ist dadurch teils massiv beeinträchtigt.
 
c.   Verbindung mit Fliessgewässer: Das Gewässer ist mit einem Fliessgewässer verbunden, dessen Wasser normalerweise oder nur bei Bedarf zufliesst.
 
Vorteile:
  • Sichere Wasserversorgung
Nachteile:
  • Über eine Verbindung zu einem Fliessgewässer können Nährstoffe, Pestizide, Sedimente und Fische eingespült werden.
  • Gewässer mit Zufluss sind meist eher kalt und für die wenigsten Zielarten, mit Ausnahme der Geburtshelferkröte, geeignet.
 
WICHTIG: Aufgrund des Klimawandels sind die Niederschläge unvorhersehbarer geworden. In den letzten Jahren fiel im Frühling jeweils nur wenig Regen, dafür war der Sommer nass. Um sicherzustellen, dass das Gewässer bereits im Frühling Wasser führt, sollte abgeklärt werden, ob ggf. Wasser künstlich zugeführt werden kann.

Abdichtung

Die Bodenbeschaffenheit entscheidet darüber, ob der Weiher mit oder ohne künstliche Abdichtung gebaut werden kann. Ob der Boden das Wasser halten wird, lässt sich relativ einfach überprüfen: Einen Erdklumpen von ca. 3 cm Durchmesser mit etwas Wasser zu einer Kugel kneten. Mit Daumen und Zeigefinger die Kugel zu einer Wurst drücken. Erreicht diese eine Länge von 4 cm ohne zu brechen, wird der Boden Wasser halten können. Ansonsten muss mit künstlicher Abdichtung gearbeitet werden.

a.     Natürliche Abdichtung durch Verdichten des Bodens: durch mehrmaliges Befahren mit schwerem Gerät

b.     Künstliche Abdichtung mit Lehm oder Bentonit: für temporäre Gewässer ungeeignet, da Lehm und Bentonit beim Austrocknen brüchig und damit wasserdurchlässig werden.

c.      Künstliche Abdichtung mit Beton: sehr teuer, bei grösseren Gewässern ist zusätzlich eine Armierung notwendig. Wenn der Tümpel aber gut gebaut wurde, sehr beständig. Ein Ablauf lässt sich leicht einbetonieren.

d.     Künstliche Abdichtung mit Teichfolie: preiswerter, allerdings weniger beständig. Ein Ablauf lässt sich auch hier problemlos einbauen. Die Lebensdauer der Teichfolie lässt sich vermutlich durch die Verlegung eines dicken Vlies ober- und unterhalb der Teichfolie verlängern.

Detaillierte Angaben zu Abdichtungsmöglichkeiten sind auf der Seite Weiherbau für Amphibien oder in der Broschüre "Temporäre Gewässer für gefährdete Amphibein schaffen" zu finden.

Gestaltung des Gewässers/der Gewässer

Nebst dem Standort ist die Gestaltung des Gewässers entscheidend dafür, welche Arten es besiedeln und sich erfolgreich darin fortpflanzen werden.

  1. Temporäre Wasserführung

Gewässer, die im Rahmen von 1001 Weiher gebaut werden, müssen zwingend eine temporäre Wasserführung aufweisen. D.h. sie müssen jährlich oder mindestens alle paar Jahre vollständig austrocknen. Wie eine temporäre Wasserführung erreicht werden kann, ist unter Wasserquelle beschrieben.

  1. Anzahl und Grösse der Gewässer  

Grundsätzlich bieten grosse oder zahlreiche Gewässer mehr Lebensraum als kleine bzw. einzelne Gewässer. Dabei muss jedoch den Ansprüchen der Arten Rechnung getragen werden (siehe Tabelle). Wenn der Platz es zulässt, werden idealerweise mehrere Gewässer unterschiedlicher Grösse und Tiefe gebaut, die den Arten, die den neuen Lebensraum besiedeln können, entsprechen.

Der Bau mehrerer Gewässer bietet ausserdem den Vorteil, dass die Gewässer im Turnus gepflegt werden können. Dies führt dazu, dass sich stets einige Gewässer in einem frühen Sukzessionsstadium befinden und attraktiv für Pionierarten sind, während andere bereits "gereifter" sind und Arten mit anderen Ansprüchen ansprechen.

  1. Form und Tiefe der Gewässe

Die grösste Artenzahl findet man in den Flachwasserzonen von 10 cm Tiefe und weniger. Es ist daher besonders wichtig, die Ufer flach und mit geringer Neigung zu gestalten. Dies stellt auch sicher, dass bei stark schwankendem Wasserpegel wie in temporären Gewässern die Uferlinie stets weite Flachwasserbereiche aufweist. Diese Flachwasserbereiche sind die Teile des Gewässers, die sich am schnellsten und stärksten erwärmen, und sind daher besonders wertvoll für die Entwicklung von Amphibien- und Insektenlarven.


Um diesen besonders wertvollen Bereich der Flachwasserzone möglichst gross zu gestalten, sollte beim Bau des Gewässer ausserdem darauf geachtet werden, dass eine buchtenreiche, möglichst lange Uferlinie geschaffen wird. Allenfalls kann dies zu Problemen führen, wenn Kapillarkräfte dann zu stark werden und das Gewässer zu schnell austrocknet. Hier muss ein sinnvoller Kompromiss gefunden oder eine Kapillarsperre eingebaut werden.

Erstellen einer Projektskizze

Damit das Projekt einem Geldgeber vorgelegt werden kann, werden einige Angaben zum Projekt benötigt: zur Ausgangslage, zum geplanten Standort, zu den geplanten Massnahmen und den Kosten. Diese Angaben werden in einer kurzen Projektskizze zusammengefasst.

1.      Ausgangslage, Massnahmen und Ziele

Hier wird die Situation vor der Umsetzung des Projektes beschrieben:

Was ist der Grund für das Projekt, welche Amphibien kommen in der Nähe vor? Dient das Projekt als Vernetzung von zwei Beständen oder soll es "nur" zusätzlichen Lebensraum schaffen?

Wie umfangreich ist das Projekt, wie viele Gewässer sind in welchem Umkreis geplant? Wie werden die Pflege und der Unterhalt nach der Anlage des Gewässers geregelt?

Was sind die Ziele des Projektes: Welche Arten sollen gefördert werden? (sozusagen die angestrebte Situation nach Umsetzung des Projektes)

2.      Standort

Legen Sie einen Kartenausschnitt bei, auf dem die Lage des/der neu geplanten Gewässer(s) eingezeichnet ist. Bezeichnen Sie auf der Karte auch bestehende Vorkommen der Zielarten in der Umgebung des geplanten Projektes. Beschreiben Sie zusätzlich die Umgebung des neuen Lebensraums: Liegt er im Wald, im Siedlungsgebiet oder auf landwirtschaftlicher Nutzfläche? Sie dürfen hier auch gerne ein Foto des Ist-Zustandes beilegen.

3.      Massnahmen und Kosten

Stellen Sie hier anhand einer Skizze und eines Querprofils ihr Projekt detaillierter vor. Geben Sie allenfalls weitere Informationen in zusätzlichem Text, ob z.B. der Weiher reguliert werden soll und ob allenfalls eine künstliche Wasserversorgung besteht.

Stellen Sie zusätzlich eine Tabelle mit den zu erwartenden Projektkosten zusammen. Diese Tabelle enthält alle zu erwartenden Kosten, die während der Umsetzung anfallen, also von der Baubewilligung über den An- und Abtransport der Maschinen bis zur Arbeitszeit des Baggerführers und des Materials. Vergessen Sie nicht, für Unvorhergesehenes ca. 10% des Projektbudgets dazu zu rechnen. Wenn die Erfolgskontrolle nicht durch den ehrenamtlichen Einsatz von Freiwilligen oder Anwohnern erfolgen kann, weisen Sie zusätzlich einen Betrag für die Erfolgskontrolle (Arbeitsaufwand: ca. 5 Stunden pro Jahr/Standort) aus.