Intervetions au Parlament
2014
14.5065 – Wer zahlt für Biberschäden an Infrastrukturen?
- Eingereicht von
- Einreichungsdatum
- 05.03.2014
- Eingereicht im
- Nationalrat
- Stand der Beratungen
- Erledigt
Eingereichter Text
In der Antwort auf eine Interpellation schreibt der Regierungsrat des Kantons Thurgau am 13. Dezember 2005, dass gemäss Jagdgesetz Biberschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Wald entschädigt werden, nicht jedoch an Infrastrukturen. Für die Beteiligung an einer Entschädigung für Infrastrukturschäden durch den Bund würden die gesetzlichen Grundlagen fehlen. In der Antwort auf die Motion 12.4231 schreibt der Bundesrat, dass die heutigen Regelungen genügen.
Wer muss und soll die Schäden an Strassen, Drainagen oder anderen Infrastrukturen bezahlen?
Antwort des Bundesrates vom 10.03.2014
Gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz ist die Regelung der Entschädigungspflicht für Wildtierschäden Sache der Kantone (Art. 13 Abs. 2 JSG). Das Jagdgesetz beschränkt dabei die zu entschädigenden Wildschäden auf Wald, landwirtschaftliche Kulturen und Nutztiere (Art. 13 JSG). Der Bund beteiligt sich an diesen Biberschäden mit 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten, sofern der Kanton den restlichen Anteil übernimmt (Art. 13 Abs. 4 JSG und Art. 10 JSV). Für Biberschäden an Infrastrukturen hingegen haftet grundsätzlich der Werkeigentümer oder der für den Unterhalt der Gewässer Verantwortliche.
In der Stellungnahme zur Motion Piller 12.4231 anerkannte der Bundesrat das Problem der Infrastrukturschäden durch den Biber. Er ist aber überzeugt, dass die heutigen Regelungen genügen, um adäquate Problemlösungen zu finden. Insbesondere lehnte der Bundesrat die Einführung einer neuen Subvention zur Entschädigung von Infrastrukturschäden aus finanziellen Gründen ab.
2012
12.4231 – Motion: Entschädigung von Biberschäden
Eingereicht von | Piller Carard Valérie, SP Fribourg |
Einreichungsdatum | 14.12.2012 |
Eingereicht im | Nationalrat |
Stand der Beratung | Im Plenum noch nicht behandelt |
Frau Nationalrätin Valérie Piller Carrard hat Mitte Dezember 2012 eine Motion zum Biber eingereicht. Sie verlangt darin vom Bundesrat eine Änderung des Jagdgesetzes: Der Bund und die Kantone sollen in Zukunft Biberschäden an Infrastruktur-bezahlen und für deren Präventionsmassnahmen aufkommen. Der Bundesrat wird darin aufgefordert, eine entsprechende Änderung des Jagdgesetzes vorzulegen.
Stellungnahme des Bundesrates vom 27.2.2013
Der Bundesrat anerkennt zwar das Problem, ist aber der Ansicht, dass die heutigen Regelungen genügen, um adäquate Problemlösungen zu finden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Die Motion wurde am 17. Juni 2014 vom Nationalrat abgelehnt
Die Bundeshausfraktionen haben wie folgt abgestimmt:
Fraktion / Groupe / Gruppo | Grünliberale Fraktion | CVP-EVP | BDP | Grüne | FDP-Liberale | SP | SVP | Total |
Ja / oui / si | 4 | 3 | 3 | 42 | 10 | 64 | ||
Nein / non / no | 12 | 25 | 6 | 8 | 30 | 1 | 42 | 124 |
Enth. / abst. / ast. | 1 | 2 | 4 | |||||
Entschuldigt gem. Art. 57 Abs. 4 / excusé selon art. 57 al. 4 / scusato sec. art. 57 cps. 4 | 1 | |||||||
Hat nicht teilgenommen / n'a pas participé au vote / non ha partecipato al voto | 1 | 3 | 4 | 8 | ||||
Die Präsidentin/der Präsident stimmt nicht / La présidente/le président ne prend pas part aux votes | 1 | 1 |