Rote Liste

Die erste offizielle Rote Liste der Fledermäuse stammt aus dem Jahr 1994 (Schweizerische Koordinationsstellen für Fledermausschutz Ost und West 1994). Sie zeigte unter anderem, dass Fledermäuse Säugetierarten mit sehr hohen ökologischen Ansprüchen sind.

Im Jahre 1999 entschied das Bundesamt für Umwelt für die periodischen Revisionen der nationalen Roten Listen fortan die von der IUCN aufgestellten Kriterien und Kategorien zu verwenden. Die Fledermäuse sind die erste Gruppe der Säugetiere für welche ab 2006 eine Revision angegangen wurde. Für diese Arbeit wurde ein ehrgeiziges und innovatives Feldprogramm gestartet, um die für die Aktualisierung des Gefährdungsgrads der einzelne Arten notwenigen Daten zusammenzutragen. Diese Arbeit wurde 2014 mit der Veröffentlichung der zweiten Fassung der nationalen roten Liste für diese Artengruppe abgeschlossen.

Zweite Version (2014)

Die Rote Liste 2014 der Fledermäuse der Schweiz wurde unter Anwendung der Kriterien und Kategorien der IUCN (SPSC 2010) sowie der Beurteilungskriterien auf nationalem und regionalem Niveau erstellt (IUCN 2003). Die vorliegende neue Version der Roten Liste ersetzt diejenige von 1994, die von den beiden Schweizerischen Koordinationsstellen für Fledermausschutz Ost (KOF) und West (CCO) (in Duelli et al.) anhand anderer Kriterien erstellt worden war.
 
Projektverantwortliche
Pascal Moeschler (CCO), Email
Hubert Krättli (KOF), Email
Simon Capt (CSCF), Email
 
Koordination
Thierry Bohnenstengel, Email
Simon Capt, 
Unter der Mitarbeit von
Christophe Jaberg (CCO), Martin Obrist (WSL), Fabio Bontadina (SWILD), Fabien Fivaz (CSCF),
Simon Capt (CSCF), Robin Letscher, Michel Barataud, Thomas Deana et Thierry Disca
 
Vorarbeiten : 2006 ; Wahl der geeigneten Erhebungsmethoden und –standorte im Felde.
 
Umsetzungsphase : 2007 - 2012.
 
Zusammenfassung
Die Revision der Roten Liste der Fledermäuse begann 2006 mit den Planungsarbeiten für eine möglichst repräsentative Stichprobenerhebung im Feld, welche dann in den Jahren 2007–2011 fortgeführt und umgesetzt wurde. Die dabei 101 in der Schweiz bearbeiteten Quadratkilometer trugen mehr als 20‘000 Datensätze ein.
Die Feldarbeit wurde ergänzt durch die Datensätze der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten (KFB) der beiden Koordinationsstellen für Fledermausschutz Ost und West (KOF/CCO) sowie durch solche aus Museen und aus kantonalen oder universitären Projekten. Gesamthaft standen mehr als 156‘500 Datensätze für die Beurteilung der einzelnen Arten gemäss der von der IUCN (SPSC 2010 und UICN 2003) vorgeschlagenen Kategorien und Kriterien zur Verfügung.
Für die Felderhebungen wurde zuerst eine Gruppe von Mitarbeitenden in der Anwendung der neuen Methodik für bioakustische Felderhebungen geschult. In den kommenden Jahren dürfte deshalb das Aufrechterhalten und Fördern der neu erworbenen Kenntnisse durch Weiterbildungsangebote und Feldarbeiten über die Fledermäuse eine wichtige Aufgabe sein. Die vorliegende Arbeit bildet zudem die Grundlage für eine zukünftige Revision der Roten Listen.
 
Zusammenfassung der Vorgehensweise (von Bohnenstengel et al. 2014)
Die angewandte Methode baut auf einer prospektiven Stichprobenerhebung im Felde für alle Fledermausarten auf.
Das Netz der 501 Kilometerquadrate des Biodiversitäts-Monitorings in der Schweiz (BDM-CH) diente als Auswahlbasis für die im Rahmen des Projektes zu untersuchenden Gebiete. Der Entscheid, das BDM-CH als Inventargrundlage zu nehmen, wurde unter dem möglichen Aspekt der späteren Schaffung eines Fledermausmonitorings getroffen. Aus diesem Set wurden 101 technisch bearbeitbare und finanziell machbare Kilometerquadrate zufällig und verteilt auf alle biogeografischen Regionen der Schweiz ausgewählt.
Diese 101 Kilometerquadrate wurden zwischen 2007 und 2011 6-mal gemäss zwei vordefinierten Methoden untersucht, welche die Detektabilität der Arten optimieren. Das erste Vorgehen erfasst die Arten mit zwei unterschiedlichen akustischen Erfassungsmethoden. Bei der akustischen Erhebung wird jeder Quadratkilometer viermal aufgesucht, zweimal im Sommer und zweimal im Herbst. Das zweite Vorgehen sieht das prospektive Bearbeiten der gleichen 101 km2 mit dem Einsatz von Fangnetzen vor. Dieser zweite Ansatz gilt primär dem Erfassen der waldbewohnenden und heimlich lebenden Arten, bei welchen das Wissen über die Verbreitung geringer ist.
Die IUCN bietet fünf Gruppen von Kriterien (A–E) für die Einstufung der Arten in die verschiedenen Gefährdungskategorien an. Die Kriterien A, C, D und E, bei Fledermäusen nur selten anwendbar (allenfalls für 6 Arten –Miniopterus schreibersii, Myotis blythii, M. capaccinii, M. myotis, Rhinolophus ferrumequinum und R. hipposideros –, deren räumlich abgrenzbaren Populationen dank Zählungen in den Quartieren gut erfassbar sind), wurden deshalb zugunsten der Beurteilung über die Entwicklung der geografischen Verbreitung (B) und vor allem ihres Besiedlungsgebietes (B2 a–c) verworfen.
Um den Expertinnen und Experten einen ersten provisorischen Status für jede beurteilte Art zu liefern, wurde eine automatisierte und standardisierte Methode entwickelt (Fivaz und Gonseth 2014), die auf dem Kriterium B2 (Besiedlungsgebiet) der IUCN beruht. Dieser provisorische Status wurde in der Folge anhand von zusätzlichen Kriterien (IUCN 2001) überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

 

Die erste Rote Liste der Fledermäuse der Schweiz (Schweizerische Koordinationsstellen für Fledermausschutz Ost und West 1994) wurde aufgrund von Expertenkriterien erstellt, die sich von den aktuell gültigen Kriterien der IUCN unterscheiden.

Die Liste zählte 26 für die Schweiz anerkannte Fledermausarten auf.

 

 

Rote Liste

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