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Gemeinden
Bis heute waren Gemeinden hauptsächlich dadurch betroffen, dass Infrastruktur durch die Aktivitäten des Bibers beeinträchtigt wurde. Das können entweder eingestürzte Wege und Strassen sein oder aber ein Biberdamm im Siedlungsgebiet, der allenfalls zu überschwemmten Kellern führen kann.
In all diesen Fällen dürfen keine Massnahmen ergriffen werden ohne die kanton ale Wildhut oder den Jagdverwalter beizu ziehen, da die meisten Massnahmen direkte Eingriffe an den Bauten des Bibers bedeuten würden. Diese sind jedoch wie der Biber selber geschützt. Unter Konflikte und deren Lösungen können Sie sich aber schon mal darüber informieren, was in Ihrem Fall allenfalls getan werden kann.
Hier finden sie die Adressen der zuständigen Stellen.