Kantonale Vorstösse
2016
Kanton Zürich
Beteiligte Personen
Farner Martin (FDP, Oberstammheim), Erstunterzeichner(in)
Hübscher Martin (SVP, Wiesendangen), Mitunterzeichner(in)
Biber Michael (FDP, Bachenbülach), Mitunterzeichner(in)
Anfrage 240/2016 Kosten von Schäden durch Biber
Kosten von Schäden durch Biber
Der einst vom Menschen ausgerottete Biber ist in die Schweiz zurückgekehrt – die Wiederansiedlung des Bibers ist ein Erfolg. Im Kanton Zürich leben aktuell über 300 Exemplare dieses grössten Nagetiers Europas - Tendenz zunehmend. Der Biber ist genauso geschützt wie seine Bauwerke.
Im Kanton Zürich liegt der Schutz des Bibers abschliessend in der Verantwortung der Fischereiund Jagdverwaltung, ausgestattet mit Entscheidungs- und Verfügungskompetenz. Als Expertenteam für dieses Spezialgebiet hat die Fischerei- und Jagdverwaltung die Biberfachstelle beigezogen und mit 160 Stellenprozenten die Fachkompetenz gesichert.
Die Biberfachstelle leistet grundsätzlich gute Beratungsarbeit. Diese Fachleute wissen sehr wohl, dass der Biber für Konflikte sorgen kann, weil dieser seinen Lebensraum zum Teil ganz massiv nach seinen Bedürfnissen umzugestalten pflegt. In der Praxis zeigt sich denn auch, dass sich der Biber nicht immer nach den Vorstellungen und den Vorkehrungen der Biberfachleute verhält.
Durch den Schutz der Tiere und der Biberdämme kommt es immer wieder zu massiven Stauungen und Überflutungen von Feldern, Wald und Wiesen. Auch Bahndämme werden akut gefährdet, Strassen und Unterführungen unter Wasser gesetzt, ganze Drainagesysteme ruiniert, Entwässerungsleitungen und Strassenschächte verstopft und funktionsuntüchtig gemacht.
Gefährlich wird es für Landwirte, Freizeit- und Pferdesportler dann, wenn Flurstrassen, welche entlang von Gewässern führen, wo der Biber besonders aktiv ist, untergraben werden.
Oftmals werden durch die Umgestaltung des Lebensraumes des Bibers, Flurstrassen und Flurwege durch Tunnels untergraben. Dadurch kommt es zu akuten Einsturzgefahren, bzw. Unfallgefahren für Mensch und Tier.
Insbesondere dort, wo sich der Biber wieder heimisch fühlt und aufgrund der Schutzanordnungen des Staates weiter ausbreitet und den Lebensraum nach seinem Gusto ausdehnt und umgestaltet, haben die Gemeinden einen enorm hohen Arbeitsaufwand mit täglicher Überwachung und Wiederinstandstellungsarbeiten zu leisten, um Unfälle und Unglücksfälle zu verhindern.
Weiter stehen die Gemeinden von Bund und Kanton in der Pflicht, die Gewässerräume auf ihren Gemeindegebieten stetig zu unterhalten und für einen ordnungsgemässen Abfluss der Gewässer besorgt zu sein.
Diese unterschiedlichen, ja gar gegensätzlichen Interessenlagen führen zusätzlich zu Konfliktsituationen und in der Folge zu massiven Schäden, enormen Aufwendungen und hohen Kosten zu Lasten der Betroffenen vor Ort.
Der Schutz der Spezies Biber ist wohl von und auf übergeordneter Stufe geregelt – nicht aber die verursachergerechte Kostentragung.
Wenn der Staat den Biber schützt und ihm dadurch die freie Umgestaltung und Ausdehnung seiner Lebensräume per Gesetz explizit attestiert und gewährt, dann sollte dieser Staat konsequenterweise auch für die Kosten aufkommen, die durch solche Anordnungen vor Ort den Gemeinden erwachsen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie stellt sich die Regierung zur Diskrepanz und zu den divergierenden Interessenlagen zwischen der Gewässerunterhaltspflicht und dem Schutz des Bibers und seiner Lebensräume?
2. Ist der Regierungsrat bereit, für die durch ihre Fachstellen angeordneten Schutzmassnahmen resultierenden, direkten und indirekten Folgekosten zu übernehmen?
3. Kann es sein, dass Kommunen finanziell bestraft und benachteiligt werden, wenn sie dem Schutz des Bibers und seiner Lebensräume die erforderliche Nachachtung verschaffen?
4. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass die betroffenen Gemeinden vor Ort inskünftig mehr Gehör und Mitsprache beim Handling des Bibers bekommen?
5. Wie viele Biberdämme gibt es im Kanton Zürich?
6. Wie viele davon haben zu Überschwemmungen von Kulturland geführt?
7. Welche Kosten sind durch Biberverbauungen für den Kanton und die Gemeinden in den letzten 5 Jahren entstanden?
8. Wer soll gemäss Verursacherprinzip (Schutzanordnung durch Bund und Kanton) für diese Schäden aufkommen?
Martin Farner, Michael Biber, Martin Hübscher
2012
Kanton Bern
Motion 062-2012 - Biberschäden
Link zur Seite des Grossenn Rates
Eingereicht von | Etter Jakob, BDP |
Eingereicht am | 19.03.2012 |
Eingereicht im | Grossen Rat |
Stand der Beratung | Annahme als Postulat am 3.9.2012 |
Forderung der Motion
Die Motionäre haben im Grossen Rat eine Motion eingereicht und verlangen darin vom Regierungsrat, Massnahmen zu erarbeiten, damit
1. das Biberkonzept aus dem Jahr 2009 konsequent umgesetzt wird, namentlich damit die «roten und gelben Gewässer» sofort vom Staumaterial durch Biber befreit werden,
2. die Behebung von Schäden an Infrastrukturen wie Wegen, Kanalböschungen, Stauwehren und Verbauungen mitfinanziert wird.
Der Regierungsrat nahm zu der Motion wie folgt Stellung
1. Der Umgang mit Biberbauten und Staumaterial wird im Grossen Moos im Einklang mit der Bundesgesetzgebung und gemäss dem erarbeiteten Konzept für das Grosse Moos vollzogen. Punkt 1 der Motion wird deshalb bereits erfüllt.
2. Gemäss dem kantonalen Jagdgesetz werden Schäden, die Biber an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen anrichten, angemessen entschädigt. Zudem können den Wasserbauträgern gestützt auf die kantonale Wasserbauverordnung Beiträge ausgerichtet werden, wenn Biber an Gewässerinfrastrukturen, wie Dämmen, Böschungen, Sohlen, etc. Schäden anrichten. Der Kanton beteiligt sich somit bereits heute finanziell an der Behebung von Biberschäden. Eine Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten lehnt der Regierungsrat vor dem Hintergrund der aktuellen finanzpolitischen Situation aus grundsätzlichen Überlegungen ab.