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Das CSCF besitzt Daten unterschiedlichster Herkunft: - Daten, die aus anderen Datenbanken stammen (vollständige oder teilweise Kopien von Datenbanken, die beim CSCF hinterlegt, aber von anderen Institutionen erstellt, verwaltet und aktualisiert werden. Beispiele: Fledermäuse, Reptilien und Amphibien) - Museumsdaten (bei der Durchführung einzelner Projekte des CSCF zusammengetragene oder von Museen erhaltene Daten) - Feldbeobachtungen von ständigen oder gelegentlichen MitarbeiterInnen (natürliche oder juristische Personen) des CSCF . - bibliographische Daten (diese oft schwierig zu überprüfende Quelle wird immer seltener genutzt) |
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Die dem CSCF von Drittpersonen (natürliche oder juristische) anvertrauten Feldbeobachtungen sind streng vertraulich. Das CSCF verpflichtet sich ausdrücklich, die ihm anvertrauten Rohdaten weder ganz noch teilweise zu veröffentlichen, ohne zuvor eine ausdrückliche Genehmigung von der Person oder Institution, die diese Daten geliefert hat, eingeholt zu haben. Es behält sich jedoch vor, sie ohne Vorankündigung für folgende Zwecke zu verwenden: - Vergleichsstudien über die Verbreitung von Arten, die verschiedenen Tiergruppen angehören, mit dem Ziel, zoogeographische oder öko-faunistische Synthesen durchzuführen - periodische Neuauflage der vom CSCF herausgegebenen Atlanten oder Kataloge, in Abhängigkeit vom Fortschritt der entsprechenden Kenntnisse - externe Anfrage über empfindliche und bedrohte Arten oder Standorte - Unterstützung seiner ständigen und freiwilligen MitarbeiterInnen, die bei einer oder mehreren seiner nationalen Bestandesaufnahmen mithelfen - Teilnahme an Synthesearbeiten auf nationaler oder internationaler Ebene im Bereich der Zoogeographie, des Artenschutzes und des Schutzes wertvoller Standorte. Die neueren (weniger als 20 Jahre alten) Museumsdaten im Besitze des CSCF sind den Feldbeobachtungen gleichgestellt. Im Falle von Anfragen betreffend diese Daten wird gleich verfahren wie bei den Feldbeobachtungen. Die vom CSCF zusammengetragenen bibliographischen Daten sind öffentlich. Grundsätzlich und falls nicht mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Datenbesitzer anders entschieden wurde, führt das CSCF keine Expertise mit Daten durch, die ihm von anderen Datenbanken auschliesslich zur Verwahrung anvertraut wurden. Für solche Expertisen müssen direkt die betroffenen Institutionen angegangen werden (Fledermäuse, Reptilien und Amphibien). |
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Das CSCF ist im Besitze einer grossen Datenmenge. Folgende Leistungen sind möglich: - vollständige oder partielle Kataloge von Rohdaten (mit oder ohne Geheimdaten) pro Standort, Lebensraum oder kleiner Flächeneinheit (maximale Auflösung von 2 x 2 km2); entsprechende Verbreitungskarten - Artenlisten pro mittlerer Flächeneinheit (grösser als 5 x 5 km2); entsprechende Verbreitungskarten - Artenlisten pro Gemeinde, Kanton oder faunistischer Region - potentielle Artenlisten nach Lebensraum-Typ(en) unter Berücksichtigung der betreffenden faunistischen Region - zusammenfassende Analysen eines Teiles oder der ganzen behandelten Gruppen - thematische Dateien (auf Papier oder als Datei: systematische Listen, Flurnamen aufgeschlüsselt nach dem Kilometerquadrant und nach der biogeographische Region, regionale Verbreitungskarte...) Untenstehende Tabelle fasst die gültigen Grundsätze und die Einschränkungen für die Benutzung der gelieferten Daten zusammen.
Legende der Tabelle: Leistungsart: DBS : vollständiger Katalog der Rohdaten, mit geheimen Daten DB : vollständiger Katalog der Rohdaten, ohne geheime Daten, pro Standort oder pro kleiner Flächeneinheit CPF : Katalog der pro Standort oder kleiner Flächeneinheit zusammengefassten Daten und entsprechende Karten CPM : Katalog der pro Flächeneinheit mittlerer Grösse zusammengefassten Daten und entsprechende Karten CPG : faunistische Listen pro Region, Kanton oder Lebensraum ANA : zusammenfassende Analyse pro Standort oder beliebiger Flächeneinheit DBI : bibliographische und alte (älter als 20 Jahre) Daten AUT : andere Leistungen
Vertraulichkeit der gelieferten Auskünfte, Einschränkungen der Benutzung: C1 : keine Veröffentlichung der Daten; keine Weitergabe der Auskunft an andere natürliche oder juristische Personen; sollen die Daten in einer vertraulichen Untersuchung verwendet werden, so besteht die Verpflichtung eine Genehmigung einzuholen und die Namen der betreffenden BeobachterInnen zu erwähnen; obligatorische Angabe des Copyright: (CSCF, Neuchâtel) C2 : Verwendung der Daten in Veröffentlichungen möglich; keine Weitergabe der Auskunft an andere natürliche oderjuristische Personen; es besteht die Verpflichtung vor jeglicher Veröffentlichung eine Zustimmung einzuholen und die Namen der in der Antwort des CSCF genannten BeobachterInnen anzugeben; Erwähnung des Copyright obligatorisch C3 : breite Verwendung möglich, mit Erwähnung des Copyright; keine Weitergabe der Information an andere natürliche oder juristische Personen C4 : freier Zugang, uneingeschränkte Benutzung POTENTIELLE
BENUTZER / ART DER LEISTUNG DBS DB CPF CPG CPM ANA DBI AUT FAC Mitglieder der
Stiftung und Fördermitglieder Bund
(allgemeine Daten) Pro
Natura (allgemeine / punktuelle Daten) Kantone
(Daten der Gemeinde) Andere
öffentliche Institutionen Kantone
(kantonale Daten) Gemeinden
(Daten der Gemeinde) Private
Institutionen (punktuelle Daten) Büros
(Umweltverträglichkeitsprüfung) Naturschutz-Verbände Internationale
Institutionen (allgemeine Daten) Natürliche
/ Juristische Personen Beobachter
/ Kompilator (eigene Date) Verantwortlicher
eines Projjektes (pro Projekt) interner
Mitarbeiter CSCF (allgemein) ständiger
Mitarbeiter (pro Taxon / Region) Wissenschaftler
/ Spezialisten (pro Taxon) gelegentliche
Mitarbeiter Amateure
/ Private |
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Die Spalte FAC der obenstehenden Tabelle gibt Auskunft darüber, welche Institutionen und Personen (natürliche oder juristische) welchen Preis für die Dienstleistungen des CSCF bezahlen müssen. Bilaterale Abmachungen (Jahresbeitrag) sind möglich.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! |
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In Anlehnung an seine Statuten und seine Deontologie verpflichtet sich das CSCF zu Folgendem: - Herausgabe auf Anfrage an die das CSCF finanziell unterstützenden Institutionen von Information z.B. über die Verbreitung von seltenen oder bedrohten Tierarten, über die Bedeutung und den Wert von bestimmten Biotopen oder über die Zusammensetzung der Wirbellosenpopulationen in speziellen Lebensräumen. - Gewährleistung ähnlicher Dienstleistungen an jede andere Institution (öffentlich oder privat), die in einzelnen, konkreten Projekten im Bereich des Arten- und Biotopschutzes engagiert ist. - Herausgabe auf Anfrage von Informationen an die verschiedenen Spezialisten aus der Schweiz oder dem Ausland über die von ihnen bereits behandelten Tiergruppen. Eine ähnliche Dienstleistung ist für die ständigen Mitarbeiter vorgesehen. - Unterstützung, im Rahmen seiner Möglichkeiten, der an seinen Aktivitäten interessierten Spezialisten bei der Erarbeitung von Katalogen oder Verbreitungsatlanten' von Tiergruppen, die noch nicht behandelt wurden oder die eine Neubearbeitung verdienen. - Bereitstellung für die an seinen Aktivitäten interessierten, freiwillig mitarbeitenden Naturkundlern von technischen Hilfsmittel, die zur Aufwertung ihrer Feldbeobachtungen notwendig sind. Diese technische Unterstützung steht allen ständigen und zukünftigen MitarbeiterInnen zur Verfügung. |