Gültigkeitsüberprüfung der Beobachtungen
Gültigkeitsüberprüfung:
Erklärtes Ziel einer Datenbank ist die Führung zuverlässiger Daten. Ein hauptsächlicher Gewinn daraus ist die Verwendung der Daten für zahlreiche Nutzungs- und Analysemöglichkeiten:
- Erstellung von aktuellen oder potentiellen Verbreitungskarten,
- Analysen bezüglich Phänologie oder Höhenverbreitung von Arten,
- Berechnung von Entwicklungstendenzen im Rahmen der Aktualisierung der Roten Listen,
- Bezeichnung von Standorten, die spezielle Massnahmen zur Erhaltung benötigen oder bedrohte Arten beherbergen,
Das Feld "VALID" dokumentiert die zur Überprüfung der eingetragenen Daten unternommenen Schritte und Resultate. Die Einträge in diesem Feld haben folgende Bedeutung:
- VALID Leer : noch nicht überprüfter Datenbankeintrag
- VALID= 1 : als sicher eingestufter Nachweis, keine Rückfragen nötig
- VALID= 2 : Meldung die nach einer Gültigkeitsüberprüfung als korrekt eingestuft wurde
- VALID= 3 : Meldung die nach einer Gültigkeitsüberprüfung als unsicher eingestuft wurde
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ziel hat, systematisch an der Glaubwürdigkeit der uns von Dritten zugetragenen Beobachtungen zu zweifeln. Das Hauptziel ist vielmehr die atypischen Informationen zu dokumentieren, damit ihre Gültigkeit später nicht in Frage gestellt wird (langfristiger Ansatz).
Welche Nachweise eine Überprüfung benötigen, werden für die Libellen, Heuschrecken, Holzkäfer, Schnecken und Tagfalter von den wissenschaftlichen Mitarbeitern des CSCF und für die anderen betreuten Gruppen von Spezialisten (meist Projekt-Verantwortliche) festgelegt. (zum Beispiel Hautflügler, Nachtfalter,....).
Die geschilderte Vorgehensweise zeigt, dass im Prinzip jede Person die dem CSCF Daten zur Verfügung stellt, ob Spezialist oder nicht, die Richtigkeit einer Beobachtung einer bestimmten Tierart mit weiteren Angaben zu belegen hat (genaue Beschreibung des beobachteten Individuums und des Lebensraumes, fotografische Belege, Sammlungsexemplare).
Mit der Unterstützung gegebenenfalls von Spezialisten wird das CSCF aufgrund der gelieferten Belege folgendermassen entscheiden:
- Falls sie eine Bestätigung bringen, bleibt der Datensatz bestehen (VALID = 2).
- Falls die Belege keine (genügende) Klarheit bringt, jedoch weiterhin eine korrekte Bestimmung nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Datensatz als unsicher eingestuft (VALID = 3). Andernfalls wird die Beobachtung definitiv gelöscht.
Bei einer Gültigkeitsüberprüfung wird der betroffenen Beobachter in allen Fällen über den getroffenen Entscheid informiert.
Für die öffentlichen Bedürfnisse stellt das CSCF lediglich die Daten mit dem Eintrag VALID=1 oder 2 zur Verfügung.
Datei für die Gültigkeitsüberprüfung:
- Tagfalter: validation_rhopalocera.pdf
- Odonata : validation_odonata.pdf
- Orthoptera : validation_orthoptera.pdf
- Holzkäfer: validation_holzkäfer.pdf